Offenlegungen der FCM Select GP S.à r.l. gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088
Veröffentlicht: 15. Mai 2025
Die FCM Select GP S.à r.l., LEI: 529900VIURSV8C6HDQ53 ist ein Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des Luxemburger Gesetz vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds („AIFM-Gesetz“) und veröffentlicht als solcher die folgenden Informationen über die Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).
Artikel 3 SFDR – Erklärung zu den Grundsätzen für Nachhaltigkeitsrisiken
Die FCM Select GP S.à r.l. berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess, soweit dies relevant ist. „Nachhaltigkeitsrisiko“ ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Während der Due-Diligence-Prüfung potenzieller Investitionen führt die FCM Select GP S.à r.l. eine sorgfältige Analyse der Anfälligkeit der Investition für Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken, die sich auf ihren Wert auswirken könnten, durch. Wenn die FCM Select GP S.à r.l. während der Due-Diligence-Prüfung potenzieller Investitionen ein Nachhaltigkeitsrisiko feststellt, entscheidet die FCM Select GP S.à r.l. unter Berücksichtigung der spezifischen Situation und des Verhältnismäßigkeitsprinzips, ob es die Investition aufgibt oder die Investition zusammen mit geeigneten Maßnahmen zur Minderung des entsprechenden Nachhaltigkeitsrisikos fortsetzt.
Die FCM Select GP S.à r.l. überprüft diese Strategie regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie neuen und aufkommenden Risiken sowie den Anliegen der Investoren Rechnung tragen.
Artikel 4 SFDR – Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die FCM Select GP S.à r.l. berücksichtigt keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen („PAI“) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. „Nachhaltigkeitsfaktoren“ sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Der standardisierte Katalog der PAI-Indikatoren („PAII“), der in Anhang I der im Rahmen der SFDR herausgegebenen technischen Regulierungsstandards enthalten ist, ist nicht auf die spezifischen Bedürfnisse der Anlagestrategie der FCM Select GP S.à r.l. zugeschnitten.
Viele Zielfonds und Portfoliounternehmen erfassen PAIIs weder systematisch, noch sind sie rechtlich dazu verpflichtet. Zudem fehlen ihnen häufig die internen Ressourcen, um eine solche Berichterstattung umzusetzen.
Daher reichen die verfügbaren Daten im Allgemeinen nicht für eine aussagekräftige PAI-Analyse aus, und wenn Daten verfügbar sind, bieten sie in der Regel wenig Vergleichbarkeit und liefern keine zusätzlichen Erkenntnisse für die FCM Select GP S.à r.l. Daher erhöht die Erfassung von Daten zu PAII nicht nur den Verwaltungsaufwand und die Kosten, sondern bietet auch keine neue Perspektive für die FCM Select GP S.à r.l.
Die FCM Select GP S.à r.l. ist grundsätzlich offen dafür, künftig PAI zu berücksichtigen, sofern sich zeigt, dass dies die Möglichkeiten deutlich verbessern würde, potenzielle nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionen zu erkennen und zu mindern – und dies gleichzeitig mit einer effizienten und kosteneffektiven Betriebsführung vereinbar ist.
Artikel 5 SFDR – Offenlegung der Vergütung
Als registrierter Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des AIFM-Gesetzes verfügt die FCM Select GP S.à r.l. nicht über eine Vergütungsrichtlinie oder -politik und muss gemäß den Anforderungen des AIFM-Gesetzes auch nicht über eine solche verfügen. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Festlegung der Vergütung nicht berücksichtigt.